Wieso und wann ein Energienachweis
Die Gestaltung eines Gebäudes sollte mit der Planung der Haustechnik so zusammenwirken, dass das Ergebnis optimal wird und alle energierelevanten Faktoren erreicht werden.
Bereits beim Baugesuch muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen energierechtlich erfüllt werden.
Ein Nachweiss muss erbracht werden, wenn:
Wie kann der Nachweis erbracht werden?
Der Nachweis wird auf speziellen Energienachweisformularen erbracht, die von der Gemeindebehörde abgegeben oder elektronisch heruntergeladen werden können. Jeder Kanton hat seine vorgefertigten Formulare.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei Ihrem Bauvorhaben zu Entlasten.
Weiterführende Informationen Kanton Appenzell Ausserrhoden
Weiterführende Informationen Kanton St. Gallen
Bereits beim Baugesuch muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen energierechtlich erfüllt werden.
Ein Nachweiss muss erbracht werden, wenn:
- ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird
- z.B. Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster
- o.a. haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume
Wie kann der Nachweis erbracht werden?
Der Nachweis wird auf speziellen Energienachweisformularen erbracht, die von der Gemeindebehörde abgegeben oder elektronisch heruntergeladen werden können. Jeder Kanton hat seine vorgefertigten Formulare.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei Ihrem Bauvorhaben zu Entlasten.
Weiterführende Informationen Kanton Appenzell Ausserrhoden
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